Pressemitteilung: Vier-Tage-Woche für die GKV Versorgung

Mit der Forderung nach einer Vier-Tage-Woche und Schließen der Praxen am Mittwoch hat der NAV- Virchowbund eine wichtige und richtige Diskussion angestoßen. Die IG Med e.V. schließt sich dieser Forderung an – nicht ohne eine Präzisierung anzufügen.

„Im Bundesmantelvertrag für Ärzte wurde noch unter Gesundheitsminister Jens Spahn eine Anzahl von 25 Pflichtsprechstunden für die GKV-Versorgung festgeschrieben,“ erklärt Steffen Grüner, stellv. Vorsitzender der IG Med e.V. „bei uns Hausärzten beispielsweise gehören dazu auch Hausbesuche. 5 der Pflichtsprechstunden sind als sog. „Offene Sprechstunde“ – also als Notfallsprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung anzubieten.“

Die Forderung des NAV-Virchowbundes geht in diese Richtung und sollte auch dahingehend präzisiert werden. Wir als Ärzte – und solidarisch auch unsere zahnärztlichen Kollegen sollten sich im GKV-Bereich auf diese Pflichtsprechstundenzahl beschränken, denn der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat auch die mit diesem Zugeständnis der Ärzteschaft verbundene Neupatientenregelung gekippt. Gleichzeitig führt die Gesundheitspolitik der amtierenden Regierung auch zu einer zunehmenden Belastung der Praxen mit bürokratischen Arbeiten, mehr Dokumentationspflichten und höherem Aufwand durch die Digitalisierung.

Die IG Med e.V. Empfiehlt den Praxen, ihre 25 Pflichtstunden in der „Kassenmedizin“ auf 3 bis 4 Tage pro Woche zu konzentrieren und die restliche Sprechstundenzeiten für die Behandlung im Privat- und Selbstzahlerbereich zu konzipieren, um die Honorarverluste im GKV-Bereich aufzufangen.

„Das ist ein betriebswirtschaftlich logisches Vorgehen eines Unternehmers im Medizinbereich, wie uns das seit nun mehr 25 Jahren durch politische Vorgaben eingebläut wurde,“ erklärt Ilka Enger. „Wir stehen damit auch weiterhin allen Patienten zur Verfügung – der Unterschied liegt darin, dass wir die Leistungen, die nicht mehr durch die GKV finanziert werden, eben als Leistungen mit Kostenerstattung nach §13 zur Verfügung stellen werden.“

Kann eine zeitnahe Versorgung des Patienten von den Krankenkassen über das GKV-System nicht zur Verfügung gestellt werden, so kann der Patient diese Kostenerstattung auch von den Krankenkassen verlangen – die Kosten für eine entsprechende Privatbehandlung muss dann von den Kassen erstattet werden.

„Wir empfehlen übrigens allen, die im medizinischen System am Patienten arbeiten,“ sich ebenfalls entsprechende Optionen zu überlegen,“ erläutert Steffen Grüner. „Auch bei den medizinischen Therapeuten gibt es ja die Möglichkeit als sektoralen Heilpraktiker auch außerhalb der GKV-Tretmühle die entsprechenden notwendigen Behandlungen anzubieten.“

Die IG Med e.V. ermutigt alle im ambulanten Bereich selbständig Tätigen, im nächsten Jahr Wege zu etablieren, um sich aus der Abhängigkeit eines zunehmend staatlichen Gesundheitssystems im Niedergang zu lösen. Das GKV-System ist in der jetzt vorhandenen Form nicht mehr zukunftsfähig und schadet mehr als es nützt – sowohl den darin Beschäftigten als auch den Patienten, die für überhöhte Pflichtbeiträge immer weniger medizinisch adäquate Leistungen erhalten.

Wer sich der Bewegung der IG Med e.V. anschließen möchte, kann das unter

www.protestkarte-medizin.de

kundtun und Farbe bekennen.

Die IG Med e.V. ist eine Vereinigung der im medizinischen System am und für die Patienten selbständig Tätigen.

Hier die Pressemitteilung als Download:

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