Die Interessengemeinschaft Medizin fordert sofortige Umsetzung der sogenannten „Kiosk-Lösung“
Es könnte alles so einfach sein!
Im SGB V findet sich im §291 in einem unscheinbaren Satz die Lösung für das Dilemma der Zwangsanbindung der Praxen an die Telematik-Infrastruktur.
„Diese Dienste müssen auch ohne Netzanbindung an die Praxisverwaltungssysteme der Leistungserbringer online genutzt werden können.“ (Zitat SGB V §291)
Viele Praxen und zunehmend auch mehr Patienten sehen in der Anbindung der Arztpraxen an die Telematik-Infrastruktur eine Gefahr für ihre sensiblen Patientendaten.
„Wir können keinem Arzt auf Grund der unklaren rechtlichen Situation in Bezug auf Datenschutz und Datensicherheit der sensiblen Patientendaten guten Gewissens empfehlen, sich an die Telematik-Infrastruktur zwangsweise anbinden zu lassen.“, erklärt Ilka Enger, Vorsitzende der IG Med.
Der Gesetzgeber hat in seiner Weisheit vorgesehen, dass es auch für den Patienten unabhängig von der Telematik-Infrastruktur möglich sein muss, seine elektronische Gesundheitskarte aktualisieren zu können. Das kann ein Versicherter zum Beispiel dann nutzen, wenn er eine Praxis auch weiterhin aufsuchen will, die sich eben aus verständlichen Gründen nicht an die TI anbinden lassen will.
„Nur, leider,“ so Bernhard Salomon, Experte der IG Med für die Telematik-Infrastruktur „haben die Krankenkassen hier ihre gesetzliche Pflicht versäumt, den Patienten Lösungen anzubieten, wie sie beispielsweise in Frankreich schon seit über 10 Jahren erfolgreich praktiziert werden.“
Durch den Onlinestammdatenabgleich soll unter anderem der Missbrauch der elektronischen Krankenversichertenkarten verhindert werden. Dafür ist es aber, wie aus dem Beispiel Frankreich ersichtlich, nicht erforderlich, die intimsten medizinischen Daten der Patienten in einem Netzwerk zugänglich zu machen.
„Es ist also im eigenen Interesse der Krankenkassen, diese im Gesetz vorgesehenen verpflichtenden Lösungen anzubieten“, ergänzt Ilka Enger, Vorsitzende der IG Med „ und damit auch den zeitlichen Druck aus dem Thema Zwangsvernetzung herauszunehmen. Insbesondere, nachdem auch die Krankenhäuser und Apotheken auf Grund fehlender Softwarelösungen noch nicht an die TI angebunden werden können.“
Die IG Med fordert den Gesetzgeber auf, diese Lösung schnellstmöglich von den Krankenkassen und der Industrie umsetzen zu lassen und auch hier ggf. entsprechende Sanktionen anzuwenden, wie sie bei den niedergelassenen Ärzten vorgesehen sind.