Sind Ärzte Bürger zweiter Klasse?

Burkhard Dresen, eines der Mitglieder der Arbeitsgruppe Programmatik der Interessengemeinschaft Medizin (IG Med) beantwortet diese Frage mit einem klaren „Ja“.

„ Die ärztliche Tätigkeit wird von der Gesellschaft als so unverzichtbar eingeschätzt, dass wir Ärzte dem „Gemeinwohl“ unterstellt wurden und damit auch ein Teil unserer Bürgerrechte geschmälert werden,“ erklärt Burkhard Dresen, einer der Vordenker der zukünftigen IG Med. „Wir dürfen nur eingeschränkt Verträge nach BGB mit unseren Patienten schließen, wir sind zu Zwangsmitgliedschaften in Kammern und Kassenärztlichen Vereinigungen verdonnert und die Politik maßt sich in der letzten Zeit auch noch an unsere Arbeitsleistung qua Gesetz bestimmen zu wollen“.

Zu Zeiten Hartmanns habe die Politik deshalb einen ungeschriebenen Gesellschaftsvertrag mit den Ärzten geschlossen, der diesen Gemeinwohlverpflichtungen auch gewisse Rechte gegenüber gestellt habe. In den letzten drei Jahrzehnten aber habe die Politik die Bedingungen dieses Gesellschaftsvertrages nachhaltig verändert und damit nichtig gemacht – so die Ansicht der Ärztegewerkschaft in Gründung.

„Die Freiheit unseres Berufes, die unverzichtbar ist, dass wir unsere verantwortungsvolle Tätigkeit am Patienten überhaupt ausüben können, wurde sukzessive in einer widerwärtigen Salamitaktik abgeschnitten, so dass wir uns heutzutage wie Bürger zweiter Klasse fühlen müssen,“ sagt Ilka Enger, Mitinitiatorin der IG Med. „Unsere Arbeitsbedingungen sind inzwischen durch staatlichen Kontrollwahn unerträglich und zum Teil gefährlich für unsere Patienten, unsere Honorare werden inzwischen nicht mehr verhandelt, sondern sind Spielball des Gewinnstrebens der Kranken Kassen und wir sehen uns zunehmend in eine rechtliche und finanzielle Unsicherheit gedrängt, die uns das Arbeiten unmöglich macht.“

Die Ärztegewerkschaft will daher diesen Gesellschaftsvertrag neu aushandeln und der Politik die Bedingungen nennen, unter denen Ärzte noch bereit sind als „Vertragsärzte“ zu arbeiten.

„Nach Artikel 14 des Grundgesetzes kann der Staat im Namen des Gemeinwohls auch Bürgerrechte einschränken, wie zum Beispiel das Eigentumsrecht,“ erklärt Dresen. „Aber in Satz 3 des Artikels wird dafür auch eine Entschädigung ausgelobt. Auch wir Ärzte haben ein Recht auf eine ausreichende Entschädigung für unsere Gemeinwohlverpflichtung.“

Am 01.06.2018 wird die Gründungsversammlung der Interessengemeinschaft Medizin in Frankfurt am Main im Airport Conference Center stattfinden.

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